Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Begriffsbestimmung und Geltung der Bedingungen

  1. Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist das Berufliche Bildungs– und Rehabilitationszentrum e.V. (BBRZ e. V.). Leistungsnehmer ist der Vertragspartner. Die Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und den Service zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluß und Schriftform

Der Leistungsnehmer wird über Angebote des Leistungsgebers informiert. Die darin benannten Inhalte sind unverbindlich. Der Vertragsabschluß kommt erst durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, Vertragsabänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen und Leistungsfristen

  1. Der Leistungsgeber wird bei der Gestaltung des Auftrages nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen und fachlichen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
  2. Leistungsfristen und –termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Leistungsnehmer nur dann vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz statt der Leistung bzw. Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, sofern er dem Leistungsgeber zuvor schriftlich eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen wird. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Leistungsnehmer die Leistung nicht mehr verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichtder Leistungsnehmer

  1. Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
  2. Ferner ist der Leistungsnehmer verpflichtet, solche Nachfragen des Leistungsgebers umgehend und zutreffend zu beantworten, die dazu dienen, dass dieser den vertragsgegenständlichen steuerlichen Obliegenheiten nachkommen und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen kann.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, sind Rechnungen des Leistungsgebers 10 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug(vollständig)zuzahlen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Leistungsgeber über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges wird die Forderung des Leistungsgebers mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins verzinst. Darüber hinaus bleibt es dem Leistungsgeber unbenommen, höhere Vertragszinsen, z. B. aus einem anderen Rechtsgrund nach § 288 Abs. 3 BGB oder in folge eigener aufgenommener Kredite geltend zu machen.
  4. Alle Preise auf den erstellten Angeboten verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

§ 6 Änderungsvorbehalte

Technische Änderungen sowie handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewicht, Farbe– sowie Maserungsabweichungen bleiben vorbehalten.

§ 7 Abnahmeverzug

Verweigert der Leistungsnehmer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Annahme der Leistung oder erklärt vorher ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, so ist der Leistungsgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen.

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Aschersleben.

§ 10 Salvatorische Klausel

  1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen.
  2. Unwirksame Bestimmungen und Vertragslücken sind so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck weitestgehend und bestmöglich erreicht wird.