Sehr geehrte Kooperationspartner, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ausbildung und Weiterbildung im BBRZ!
Laut 1. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen – Anhalt mussten wir ab dem 18.03.2020 für den Publikumsverkehr schließen.
Entsprechend der 5. Verordnung vom 02.05.2020 dürfen wir nun mit einzuhaltenden Auflagen wieder ausbilden und weiterbilden! Wir beginnen am 18.05.2020 wieder, ein früherer Start ist, dem Veröffentlichungstermin und Inhalt der Verordnung geschuldet, organisatorisch nicht angemessen umsetzbar.
Wir haben eine Entzerrung der Ausbildungszeiten (Start, Pausen, Ende) und die optimale Auslastung unserer Raumkapazitäten, auch die veränderten Berufsschulzeiten geplant und berücksichtigt. Die Planung erfolgt streng nach den Bedingungen der 5. Eindämmungsverordnung, nur Auszubildende bzw. Teilnehmende ohne Symptome dürfen an der Ausbildung teilnehmen.
Die allgemein gültigen Vorgaben zu den Abstands- und Kontaktregeln sind im gesamten BBRZ auf der Grundlage unseres Hygieneplans verbindlich. Die entsprechenden Gruppenstärken im Verhältnis zu den Raumgrößen können in den jeweiligen Arbeitsbereichen eingehalten werden. Der persönliche Mundschutz ist mitzuführen und wenn nötig zu verwenden, Desinfektionsmittel sind vorhanden. Eine Zutritts- und Anwesenheitsliste wird geführt. Alle Auszubildenden, Teilnehmer, Besucher und Mitarbeiter werden auf Basis unseres Hygieneplanes belehrt.
Danke, für Ihre Geduld, bitte unterstützen Sie uns auch in der schwierigen Phase der „Lockerung“.
Ihr Team des BBRZ e.V.